wahrsch. qutlod.qitl (vgl.ההוגיod.ההיגי4Q267frg. 9 v,12), Wz.→הגהI, als nomen actionisod. Abstraktum "Verkündigung", "Lehre" (vgl.→הגהIjMeg 72bi.S.v. "etwas aus einer Tora ableiten, lehren")
unsich.Bed., etwa Offenbarungod.Lehre, immer im Kontext eines Buches
in MLMwahrsch. mit Bezug auf eine urzeitliche Verkündigung (od. zu →הגוי): 4Q417frg. 1 i,16–18והואה חזון ההגי לספר זכרון וינחילה לאנוש עם עם רוח ... ועוד לוא נתן הגיו לרוח בשר כי לא ידע בין [טו]ב לרע "und dies ist die Vision der Offenbarung/Lehre für das Buch der Erinnerung; und er hat es als Besitz dem Enosch/dem Menschen zusammen mit einem Volk von Geist gegeben; ... und weiterhin hat er dem fleischlichen Geist seine Offenbarung/Lehre nicht gegeben, denn er/s (scil. der Geist od. das Fleisch) kennt nicht den Unterschied zwischen Gut und Böse" od. "so dass er/s nicht ... erkennt" (L.u.)
in Gemeinderegeln mit→ספרII "Buch, Schriftstück", trad. "Buch Hagi"
neben den Grundlagen/Bestimmungen des Bundes od.d. Tora
in 1QSa als Unterweisung eines jeden Vollbürgers Israels von Jugendzeit an: [לל]מדהו בספר ההגי וכפי יומיו ישכילוהו בחוקי הברית "ihn zu belehren im Buch der Offenbarung/Lehre, und man soll ihn entsprechend seines Alters unterweisen in den Bestimmungen des Bundes" 1QSa1,7