Sprachgeschichte:
qatil, Wz. →גזל I (mas. גָּזֵל; she. gå̄zål), "Geraubtes", "Raub" (den man raubt u. den man verübt): he.Formen:
sg.abs.
: ]גזל 4Q230 frg. 1,2 (i.u.K.); + ב: בגזל 1QpHab 10,1; Sir 20,4 (Ms.B 3r,12)cs. + sf. 3.m.sg.
: גזלו[ 4Q83 frg. 19 ii-20,33 (L.u.)Semantik:
Alles zeigenA) Raub, als Tat i.S.v. "Räuberei", neben →עשק IV "Bedrückung" (vgl. →גזל I A.I.1, B.I)
: i. Ausl. v. Hab 2,11 אבניה בעשק וכפיס עיצה בגזל "ihre Steine in Bedrückung und der Sparren ihres Gebälks in Räuberei" 1QpHab 10,1 (i.u.K.); in einer Liste von bösen Geistern od. Dämonen ]גזל ורוח תופלה[ "(ein Geist des?) Raub(s) und ein Geist der Unverschämheit" 4Q230 frg. 1,2 (i.u.K.); כן עושה ⊢בגזל⊣ משפט "so (wie) einer, der Recht als Räuberei übt" Sir 20,4 (Ms.B 3r,12; ⊢בגזל⊣ a.Rd. für באונס "als Gewalttat" im Haupttext)B) Raub, als Ergebnis
B.I) i.K. von Gottes Vergeltung
: ⊢לא⊣ ימלט בגזל עול "ein Übeltäter entkommt nicht mit (dem) Raub" Sir 16,13 (Ms.A 6v,16)B.II) qb. ]ויקחני גזלו[ "und er mich als seinen Raub nimmt" 4Q83 frg. 19 ii-20,33 fehlt i. 𝔐 Ps 69,15, weniger wahrsch. mit DJD XVI ]ויקחני גזלי[ "und mein Räuber mich nimmt" (vgl. Abegg u.a. 1999, 533), da i. diesem Ms. ptz. qal nach qātil plene zu erwarten ist
B.III) unsicher (od. zu →גזל I)
: im Königsgesetz ולוא יחמוד שדה וכרם וכול הון ובית וכול חמוד בישראל וגזל "und er darf kein Feld oder einen Weinberg oder irgendetwas an Besitz oder ein Haus oder irgendetwas Kostbares in Israel begehren und Raub" 11QTa 57,20–21