qutul (vgl.→גורף) mit ʾ-prosth. (anders Barth 1894, § 153.2b: mögl.ʾaqtāl), Wz.→גרף* (mas.אֶגְרֹף), "Faust": bhe. die zu einem wegstoßenden Schlag geballte od. gekrümmte Hand, mhe.a. zum Aufnehmen von Gegenständen, daher mKel 17,12 als Vgl. für ein Maß, mhe. dann auch metonymisch für "Gewalt(tat)"; s.a.→גורף
A.II) i.S.v. "Gewalt(tat)" i.K. von bösen Geistern od. Dämonen (s.Sprachg.)
: ורוחבוזואגרוףרשע[ "und ein Geist des Spotts und der Faust des Unrechts" 4Q230frg. 1,3 (weniger wahrsch. mit Tigchelaar 2007, 134 "... und eine Faust des Unrechts" als eigener Name eines Dämons)