: i.Bz.a. das eigene Festsetzen eines Preises gegenüber dem Verkäufer Sir42,5 (Ms.Mas4,10)[ועל]ממחירממכרתגר "und (schäme dich nicht) wegen des Feilschens beim Verkauf durch den Kaufmann" wörtl. "das Setzen des Preises des Verkaufs des Kaufmanns" (par.Ms.B11v,7, dort a.Rd.⊢מוסר⊣; die L. von ממהיר in Ms.B11v,7 ist paläogr.unwahrsch., da der Abstand zum י sehr gering ist u. somit kaum Platz für den Kopf eines ה vorhanden wäre); nicht ausgeschlossen ist die Zuordnung zu →מחיר, bei der das erste מ auf eine Dittographie zurückzuführen wäre (vgl.z.B.Rey/Reymond 2024, 132), allerdings spricht die identische Schreibung von ממחיר in beiden Handschriften eher gegen einen solchen Fehler