: mit →משפט neben →עצה II als Amtsbezeichnung für die Mitglieder des Rates 1QS8,24ואםבשגגהיעשהוהובדלמןהטהרהומןהעצהודרשיהמשפט "und wenn er aus Versehen gehandelt hat, soll er abgesondert werden von dem, was das Reine ist, und vom Rat und den Auslegern des Rechts" (fehlt in par.4Q2587,1; od., wenn auch wenig wahrsch., zu →דרש III; vgl.Kottsieper im Druck)