A) qalrein sein, i.S.v. "von einem Vergehen gereinigt sein"
: i.K. von Regeln der Gemeinschaft אליאמןאישעלרעהולעדעוברדברמןהמצוהבידרמהעדזכולשוב "niemand, der etwas vom Gebot absichtlich übertreten hat, soll als Zeuge gegen einen anderen akzeptiert werden, bis er rein geworden ist, so dass er zurückkehrt" CD10,2–3