ḤRPi.S.v. "jmd. abwenden (von seinem ursprünglichen Status oder Tun)" (arab.) als juristischer t.t. für die Statusänderung bei einer Magd (→שפחה) durch die Bestimmung zur Ehe mit einer bestimmten Person: bhe.nif.ptz. + לאיש (Lev19,20, › mhe.2bbGit 43a; sp.piyyut.a. ohne לאיש) = mhe.pqalpass.ptz. (› mhe.2b, vgl.bes.bQid 6a) halakh. stets mit →שפחה und ohne לאיש, ohne →שפחה nur piyyut.; mithin ist die Phrase שפחה חרופה eine Besonderheit d.pal. Rechtssprache