: wahrsch.i.K. von Vermischungsverboten (s.Z. 7–9; vgl.Dtn22,9–11; Lev19,19) in 4Q418frg. 103 ii,6ב]מסחורכהאלתערובאשר[ "mit deiner Handelsware sollst du nicht vermengen das, was ..." od. zu A "bei deinem Handel sollst du nicht vermengen, wovon gilt ..."