aramLW, denom. von aram.↓ארמלה (i.Ggs.z.he.→אלמנה I), vgl.↓ארמל, hitp. "Witwe werden": mhe. + gaon. als juristischer t.t.; für eine unabhängige Neubildung innerhalb der pal. Rechtssprache spricht, dass die Bildung jbaram. nur vereinzelt und in den übrigen oaram. Dialekten aber stattdessen ʾrmlG begegnet (der t-Stamm nur vereinzelt syr.)