Sprachgeschichte:
qitl/qatl, Wz. ḤRM (vgl. →חרם I; mas. חֵרֶם; she. å̄rəm; vok.b ḥæræm, s.a. Bar-Asher 2015, 533; Hier. herem), "Bann", "Weihung", a. konkret das "Gebannte", "Tabuisierte": he.Formen:
sg.abs.
: חרם 4Q251 frg. 10,9; Sir 16,9 (Ms.A 6v,12), חרמ 3Q15 9,16; + ב + ו: ובחרם CD 6,15det.
: החרם 4Q251 frg. 14,2pl.abs. + ו
: וחרמים 4Q258 1,12Semantik:
Alles zeigenA) Bann, Weihung
A.I) im kult. Kontext
A.I.1) neben →נדר II u.Ä.
: CD 6,15–16 ולהנזר מהון הרשעה הטמא בנדר ובחרם ובהון המקדש "und sich zu enthalten des frevelhaften Besitzes, der unrein ist aufgrund eines Gelübdes oder aufgrund einer Weihung oder als Besitz des Tempels"; pl. וטמא בכ]ל[ הונם] [-- ]ם גוים ושבעות וחרמים ונדרים בפיהם "und Unreines ist an all ihrem Besitz ... der Völker und Schwüre und Weihungen und Gelübde durch ihren Mund" 4Q258 1,11–12 (erg. mit 1QS 5,20)A.I.2) st.rect. zur Qualifikation als dem priesterl. Gebrauch zugeeignet
: mit →שדה II 4Q251 frg. 14,2 ושדה החרם תהיה אחזת [הכוהן "und das gebannte Feld soll Besitz des Priesters sein" (vgl. Lev 27,21.28)
A.II) mit →גוי I (vgl. עַם חֶרְמִי Jes 34,5), st.rect. zur Qualifikation als zur Vernichtung bestimmt
: ולא חמל על גוי חרם הנד!ו!שים בעונם "und er hatte kein Mitleid mit dem gebannten Volk, das wegen seiner Sünde niedergetreten wurde" Sir 16,9 (Ms.A 6v,11–12), ähnl. Sir 46,6 (Ms.B 15v,18) כל גוי חרם "jedes gebannte Volk"
B) Gebanntes, Geweihtes
B.I) zur Vernichtung Zugeeignetes
: [והייתה ]חרם כמוהו ... [כי ]חרם הוא "damit du (nicht) Gebanntes wirst wie jener (scil. Gräuel) ... denn Gebanntes ist es" 11QTa 2,10–11 (Dtn 7,26); ולוא ידבק בידכה מאום מן החרם "und nicht darf irgendetwas von dem Gebannten in deiner Hand kleben bleiben" 11QTa 55,10–11 (Dtn 13,18)B.II) dem kultischen Gebrauch Zugeeignetes
: i.K. eines Schatzverstecks i. d. Kupferrolle תחת המסמא ה גדולא שבשילוחו חרמ "unter der großen Steinplatte, die bei seiner Wasserleitung ist, befindet sich Geweihtes" 3Q15 11,6–7, vgl. 9,16; כל חרם לכוהן "jedes Geweihte gehört dem Priester (L.u.)" 4Q251 frg. 10,9 (i.u.K.)